Finanzsatzung - Feuerwehr

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Finanzsatzung

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Finanzsatzung

Die Mitgliederversammlung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Schönhausen/Elbe
„ Florian Schönhausen/Elbe e.V.“ hat am 08.11.02.. folgende Finanzsatzung beschlossen..

  
§ 1
Mitgliedsbeiträge 

(1)       Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird für die Mitglieder des Vereins auf 15,00 Euro festgelegt.
           Mitglieder ohne eigens Einkommen (z.B. Schüler) sind von den Mitgliedsbeiträgen befreit.
           Ehrenmitglieder des Vereins sind von der Beitragspflicht befreit.
           
§ 2
Rechtsgeschäfte
 
(1)       Auszahlungen werden durch den Kassenwart bis zu 100,00 € eigenverantwortlich, unter Wahrung der Vereinsinteressen vorgenommen. Darüber hinausgehende Auszahlungen und Überweisungen bedürfen der Unterschrift durch den Vereinsvorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch seinen Stellvertreter.
(2)       Der Jugendfeuerwehrwart der FF Schönhausen/Elbe ist Beauftragter im Sinne des  § 9 Abs.9
Satz 2. Er handelt eigenverantwortlich und nachweislich mit den ihm zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln.
 
§ 3
Mittelverwendung

Für die Verwendung der vereinseigenen finanziellen Mittel wird folgendes festgelegt: 
(1)       Sterbefall

2.1.      Zur Beisetzung eines verstorbenen Vereinsmitgliedes, wird ein Kranz oder Gesteck  im Wert bis 50,00 € durch die FF Schönhausen/Elbe überreicht.

(2)        Jugendfeuerwehr

3.1.      Der Jugendfeuerwehr kann zur Ausrichtung von Jugendlagern, Diensten und Feiern     pro JF – Mitglied ein jährlicher Finanzbetrag von 15,00 € bereit-gestellt werden.

(3)        Aufwandsentschädigungen

4.1.      Für Fahrten im Interesse des Vereins mit privatem PKW wird dem Fahrzeug-halter eine Aufwandsentschädigung von 0,25 € je gefahrenen Kilometer gezahlt.  
Vor Antritt der Fahrt sind diese durch den Vereinsvorsitzenden oder seinem Stellvertreter schriftlich zu genehmigen ( Dienstauftrag).

(5)        Getränke bei Diensten der FF Schönhausen/Elbe

5.1.      Für die Dienste und besondere Höhepunkte der Feuerwehr werden durch den Verein Getränke ( hauptsächlich alkoholfreie Getränke) im Wert von bis zu

           10,00 € je Kamerad und Jahr bereitgestellt. 
(6)        Auszahlungen           

6.1.      Die Auszahlungen, insbesondere nach Punkt 2 bis 5 dieser Finanzsatzung, sind an entsprechende Einnahmen aus Zuschüssen oder anderen Zuwendungen o.ä. gebunden.           

 
Diese Finanzsatzung tritt laut Beschluss der Mitgliederversammlung am 01.01.2003 in Kraft.
 
Unterschrift :
                       Vorsitzender
Unterschrift :
                       Stellv. Vorsitzender
Unterschrift :
                       Schriftführer
 
Schönhausen/Elbe, 08.11.2002

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